Die Pflicht zur E-Rechnungsstellung kommt in mehreren Etappen:
Ein normales PDF, das per Email versendet wird ist keine E-Rechnung.
Erst wenn das PDF im korrekten elektronischen Format erzeugt wurde wird es zur E-Rechnung.
Ein normales PDF ist keine E-Rechnung und verliert spätestens ab 2028 in der Rechnungsstellunge im geschäftlichen Kontext (B2B) seine Gültigkeit.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung gemäß der europäischen Norm EN 16931, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird, sowie automatisch weiterverarbeitet werden kann.
OfficeFreund kann die E-Rechnungsformate ZUGFeRD 2.x und XRechnung erzeugen und auch empfangen.
Benötigt wird dazu das OfficeFreund Zusatzmodul „ZUGFeRD 2.x / XRechnung“.
Diese sind nach der europäischen Norm EN 16931 genormt und kommen schon bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden zum Einsatz.
Bei der Rechnungsstellung zwischen Unternehmen dürfen vorerst auch andere Formate wie EDIFACT zum Einsatz kommen, solange alle wichtigen Rechnungsdaten maschinell in ein genormtes Format überführt werden können. Auch ausländische Formate, die der EU-Richtlinie entsprechen, kommen in Betracht – darunter etwa FatturaPA (Italien), Factur-X (Frankreich) und FacturaE (Spanien).
Die Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen geht im Wesentlichen auf die EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) zurück.
Ziel dieser Initiative ist es, das Umsatzsteuersystem innerhalb der EU zu vereinheitlichen, Steuerkontrollen zu erleichtern und dadurch Steuerbetrug und Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Die E-Rechnung im B2B-Rechnungsverkehr wird daher auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend (z.B.):
Unternehmen, die die Pflicht zur E-Rechnung nicht rechtzeitig umsetzen, müssen nicht nur mit Sanktionen und Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Zahlungsverzögerungen sowie mit der Ablehnung gestellter Rechnungen.
OfficeFreund unterstützt Sie in allen Belangen der E-Rechnung.
Eine elektronische Rechnung muss wie jede andere Rechnung alle wichtigen Pflichtangaben enthalten, die in § 14 Absatz 4 UstG geregelt sind:
Für eine XRechnung im Behördenkontext
Beide Rechnungstypen sind gültige Formate für elektronische Rechnungen in Deutschland.
ZUGFeRD Rechnung
XRechnung
Beide Rechnungsformate können als Anhang an eine Email übertragen und auch automatisiert eingelesen und verarbeitet werden.
Nein, (leider nicht)
Es ist gesetzlich verankert, dass es zweimal im Jahr Formatanpassungen der XRechnung geben wird. Diese neuen Formate ersetzen dann die alten Formate, die dann nicht mehr gültig sind.
OfficeFreund bleibt für sie am Ball und liefert ihnen immer die aktuelle Version aus.
Nein, das geht nicht.
Bei einer elektronischen Rechnung werden die enthaltenen Daten streng nach dem geforderten Format (ZUGFeRD, oder XRechnung) typisiert (bezeichnet) und verpackt.
Das kann Excel, oder Word nicht. Dazu benötigen sie z.B. spezielle ERP Software wie OfficeFreund, Lexware oder Sevdesk.
Neukunden
Bestandskunden mit aktiver Lizenz
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